Häufige Fragen
Sprachtherapie/ Logopädie
Ja, diese Begriffe können miteinander gleichgesetzt werden. Gegebenenfalls ist der Ausbildungsweg der Therapeutin ein anderer. Man kann in Deutschland Logopädie im Rahmen einer Ausbildung oder Fachhochschulstudium erlernen oder den Weg über ein Studium (an jeder Universität heißt der Studiengang anders) gehen.
Ihr Arzt oder der Arzt Ihres Kindes stellt Ihnen bei Bedarf eine Verordnung aus. Hierfür muss eine Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und/oder Schluckstörung vorliegen.
Verschreiben können:
Die logopädische Behandlung von Sprach-, Sprech-, Schluck-, Stimm-, und Hörstörungen ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Hierfür wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Krankenkassen. Patient/innen ab 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10 % plus einer Verordnungsgebühr von 10 € selbst übernehmen. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.
Privatpatienten müssen in ihren jeweiligen Verträgen mit der Versicherung schauen, ob und in welcher Höhe diese die Kosten für die Therapie übernimmt.
Sollten Sie keine Verordnung bekommen, ist es auch möglich, als Selbstzahler logopädische Stunden zu nehmen. Bitte sprechen Sie uns einfach an!
Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt in der Regel 45 Minuten, in manchen Fällen auch 30 oder 60 Minuten. Sie findet je nach Art und Ausmaß der Störung ein- bis mehrmals wöchentlich statt. Die Therapie kann nach wenigen Sitzungen abgeschlossen sein, aber sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken. Die Therapie wird als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt.
In den meisten Fällen findet die Therapie in der Praxis selbst statt, kann aber bei Bedarf und entsprechender medizinischer Indikation auch als Hausbesuch durchgeführt werden (z.B. im häuslichen Umfeld, im Alters- und Pflegeheim, im Kindergarten etc.).
Der Arzt muss das entsprechend auf der Verordnung vermerken.
Vor dem Haus stehen Ihnen kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Beim Aldi gegenüber kann man einen Teil des Parkplatzes kostenfrei (mit Parkscheibe!) für eine Stunde nutzen. Bitte informieren Sie sich, ob dem immer noch so ist und welche Seite des Parkplatzes dies betrifft.
Im Erstgespräch geht es uns darum, Sie oder Ihr Kind kennenzulernen. Hierfür findet ein ausführliches Anamnesegespräch statt, um zu erfahren, weshalb Sie oder Ihr Kind bei uns vorstellig werden. Mit passendem Diagnostikmaterial werden die sprachlichen Fähigkeiten (Aussprache, Grammatik, Redefluss, Schlucken etc.) dann spezifisch von uns überprüft , um anschließend eine spezifische und patientenorientierte Therapie zu planen und durchzuführen. Die logopädische/sprachtherapeutische Behandlung wird selbstverständlich mit Ihnen besprochen.
Sonstige Angebote
Nein! In Deutschland gehört die Lese-Rechtschreibschwäche nicht in die Leistungen gemäß der Heilmittelrichtlinie.
In manchen Fällen ist es auch möglich, bei einer diagnostizierten umschriebenen LRS eine Kostenübernahme durch das Jugendamt zu beantragen, die in Einzelfallentscheidungen gewährt wird.
Die Kosten stellen wir Ihnen als Selbstzahler so in Rechnung, dass Sie keinen monatlichen Pauschalbeitrag, sondern nur die geleisteten Einzelstunden bezahlen müssen. Sprechen Sie uns gerne an!